02.12.2002
| der Begriff der S. und seine kulturkämpferische Geschichte / Funktion (bis heute, s. Befestigung der Grenzen Europas) |
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| verfassungsrechtliche Debatte: Prinzip der respektvollen Nicht-Identifikation mit einer bestimmten Religion; weltanschauliche Neutralität als Wert; europaweit anerkanntes Prinzip mit unterschiedl. Ausgestaltung | ||
| Differenz zum weltanschaulichen Säkularismus | ||
| Öffentlichwirksamkeit der Religionen durch S. nicht eingeschränkt; Ablehnung der begrifflichen Trennung von Religion und Politik (hätte entweder ein staatliches Monopol auf Politik oder die Privatisierung der Religion zur Folge); Religionsfreiheit umfasst die gesellschaftliche Präsenz explizit |
| Huntington-These | ||
| Christliche Widerstände gegen den säkularen Rechtsstaat | ||
| Anerkennung des säkularen Rechtsstaats | ||
| Vereinnahmung; jegliche Vereinnahmung widerspricht dem Prinzip der respektvollen Nicht-Identifikation; historische Sichtweise setzt Denkoptionen frei; Aufarbeitung als Chance für den interreligiösen Dialog |
| Es existiert eine Vielstimmigkeit, die nur idealtypisch differenziert werden kann:
1.) Distanzierung 2.) faktische Akzeptanz 3.) prinzipielle Akzeptanz |
[vgl. beispielsweise Bielefeldt, Heiner: Zwischen laizistischem Kulturkampf und religiösem Integralismus: Der säkulare Rechts-staat in der modernen Gesellschaft, in: Bielefeldt / Heitmeyer (Hg.): Politisierte Religion. Ursachen und Erscheinungsformen des modernen Fundamentalismus, Frankfurt/M. 1998; oder Bielefeldt, Heiner: Muslime im säkularen Rechtsstaat vom Recht der Muslime zur Mitgestaltung der Gesellschaft, in: Hartmann / Krannich (Hg.): Muslime im säkularen Rechtsstaat, Frankfurt 2001.]
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| Gefördert im Rahmen des Aktionsprogramms "Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" |
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© DeKuRel 2003 |
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